Archiv der Kategorie: U

 

Hintersasse
syn. Unbespannter, Einspänniger, Handfrönder, Beisässer

Personen, die kein oder kaum Land besaßen, eingeschränktes Gemeinderecht (nur partielle Rechte an Wasser, Wald und Weide);
Hintersassen waren vom Grundherrn abhängig und da sie kaum eigenes Land besaßen, verdingten sie sich als Landarbeiter und Tagelöhner (keine Handwerker).
Es gab auch freie Hintersassen (Freisassen), die rechts- und vermögensfähig und nur zu wirtschaftlichen Leistungen verpflichtet waren.
Die halb- und unfreien Hintersassen (die „Hörigen„) ohne Grundbesitz waren zu Abgaben und Frondiensten verpflichtet.
(Abgr. SpannfrönderVollbauern, Häusler)

 

Ohmgeld, Umgeld, Ungeld
syn. Akzise
(mhd. umgëlt, ungëlt)

Abgabe auf Einfuhr und  Verkauf der Lebensmittel; Zehr- und Verbrauchssteuer, eine Art Umsatzsteuer

 

Unze, uncia

a) alte, früher weitverbreitete Maß- und Gewichtseinheit (urspr. 1/12 Pfund, in Dtl. nach Einführung des Zollpfundes 1 U. = 1/16 Zollpfund = 31,250 g) und Geldgröße
b) Apothekergewicht
c) Gewichtseinheit für Edelmetalle (1 U. = 31,103481 g)
d) Handelsgewicht in Großbritannien und den USA (Ounce)

 

Überfallsrecht

Obsternte an der Grundstücksgrenze: Eigentümer von Obstbäumen, deren Kronen in das Nachbargrundstück ragten, durften das Obst soweit ernten, wie sie mit der Hand reichen konnten. Der Rest wurde geschüttelt und mit dem Nachbarn geteilt (Lebach 1834, in anderen Gemeinden andere Verteilung möglich).