Hintersasse
syn. Unbespannter, Einspänniger, Handfrönder, Beisässer
Personen, die kein oder kaum Land besaßen, eingeschränktes Gemeinderecht (nur partielle Rechte an Wasser, Wald und Weide);
Hintersassen waren vom Grundherrn abhängig und da sie kaum eigenes Land besaßen, verdingten sie sich als Landarbeiter und Tagelöhner (keine Handwerker).
Es gab auch freie Hintersassen (Freisassen), die rechts- und vermögensfähig und nur zu wirtschaftlichen Leistungen verpflichtet waren.
Die halb- und unfreien Hintersassen (die „Hörigen„) ohne Grundbesitz waren zu Abgaben und Frondiensten verpflichtet.
(Abgr. Spannfrönder, Vollbauern, Häusler)