Zentgericht
(mhd. zëntgerihte)
Schöffengericht unter Vorsitz des Zentgrafen (auch Zentarius, Zentherr); ursprünglich ein Niedergericht (Grundgerichtsbarkeit).
Im Laufe des MA wurde die Hochgerichtsbarkeit zunehmend auf das Zentgericht übertragen.
Ab dem 15. Jh. wurde die Rechtssprechung immer mehr durch die Weistümer ersetzt.
(Zent)