Zweizähner, Zweizähniger
(Abgr. Vierzähner)
a) Kalb, dessen Zähne soweit ausgebildet sind, dass es Gras zu fressen beginnt.
b) Schaf im zweiten Jahr (Jährling)
Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!
Zweizähner, Zweizähniger
(Abgr. Vierzähner)
a) Kalb, dessen Zähne soweit ausgebildet sind, dass es Gras zu fressen beginnt.
b) Schaf im zweiten Jahr (Jährling)
Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!
zwerch
(mhd. twër, twërch; fnhd. zwerch)
quer, schräg
Niedersalbach 1591: Item das dritt veld vff der Platten bei den Fuchskeilen oben und unden Pfandinhaber, zwerch herab liegt der Schweitzer …
(vgl. nhd. überzwerch: quer, über Kreuz, verschroben)
Zahnbrecher (niedere Heilkunst)
Der Zahnbrecher beherrschte nur zwei Behandlungsmethoden: entweder wurden die kranken Zähne gezogen oder ein Zahnpulver verwendet. Man glaubte, dass Zähne von Würmern zerfressen würden. Diese Würmer trieb der Zahnbrecher angeblich aus, indem er Bilsensamen auf ein heißes Blech streute. Der entstehende Rauch wirkte betäubend, wenn er eingeatmet wurde. Die Schmerzen des Patienten ließen nach.
Die grauen Samenkörner sprangen durch die Hitze auf und kleine weiße Kerne kamen hervor, die vermeintlichen Zahnwürmer.
Zahnbrecher traten oft zusammen mit einem Possenreißer auf, wodurch die Zahnbehandlung ein öffentliches Spektakel wurde.
(Q.: Selinger, Alice: Heilkunst im Mittelalter; Beiheft zur Ausstellung im Budinger Heuson-Museum, 2013)
Zentenarius, Centenarius (mlat.), Zentenar
(lat . centurio hunno; mhd. zëntenaere, zëntgrave)
a) Im Frankenreich (5. – 9. Jh) ursprünglich Vorsteher des Zent und des Zentgerichts (= Zentgraf)
b) Im Karolingischen Reich war er ein Hilfsorgan des Grafen in administrativer, militärischer, polizeilicher und gerichtlicher Hinsicht.
c) In der Nachkarolingischen Zeit wurden die Zentenare zu herrschaflichen Beamten.
Zentgericht
(mhd. zëntgerihte)
Schöffengericht unter Vorsitz des Zentgrafen (auch Zentarius, Zentherr); ursprünglich ein Niedergericht (Grundgerichtsbarkeit).
Im Laufe des MA wurde die Hochgerichtsbarkeit zunehmend auf das Zentgericht übertragen.
Ab dem 15. Jh. wurde die Rechtssprechung immer mehr durch die Weistümer ersetzt.
(Zent)
Zent, die
(lat. centum: hundert)
syn. Hund, Huntare
a) Mit eigener Gerichtsbarkeit ausgestatteter Siedlungsverband (anfangs ca. 100 Siedlungen, Name!) im Frankenreich (ca. 500 – 9. Jh.)
b) Unterbezirk einer Grafschaft (HochMA – SpätMA);
Gerichts- und Verwaltungsbezirk im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation (962 – 1806)
(Zentgericht)
Anmerkung: Die Zent ist nicht mit dem Send zu verwechseln.
Zweifelderwirtschaft, Landwechsel
Ackerbau in der Antike und im Frühmittelalter: ein Feld war mit Getreide bestellt, das andere lag brach, damit sich der Boden erholen konnte. (Felderwirtschaft)
(Abgr. Dreifelderwirtschaft, Vierfelderwirtschaft)
Zustand
a) Beistand, Begleitung (in Zustand: zusammen mit, in Begleitung)
b) an Stelle