Fronhof, Herrenhof, Meierhof
(ahd. frò: Herr; mhd. vrôn (adj.): was den Herrn betrifft)
Herrengut, das vom Herrn oder einem Verwalter (Hofmeier, Hofmann) bewirtschaftet wurde. Hörige Bauern (Hintersassen) leisteten Frondienste.
Ein Fronhof umfasste die Wohngebäude des Grundherrn oder Hofmeiers sowie des Gesindes und der Tagelöhner.