eisernes Inventar, eiserne Verpachtung
Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters. Er übernimmt das Inventar zum Schätzwert mit der Verpflichtung, es bei Beendigung der Pacht zum Schätzwert zurückzugeben.
Rastpfuhl 1728: Die eißernen Schaafen vermög ged. inventarii durch geschwohrne verständige Schätzer estimirt, zugeschätzt und als eisern geliefert worden 99 Stück …
Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!