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eisernes Inventar, eiserne Verpachtung

Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters. Er übernimmt das Inventar zum Schätzwert mit der Verpflichtung, es bei Beendigung der Pacht zum Schätzwert zurückzugeben.

Rastpfuhl 1728: Die eißernen Schaafen vermög ged. inventarii durch geschwohrne verständige Schätzer estimirt, zugeschätzt und als eisern geliefert worden 99 Stück …

Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!