Landstände
(im MA und früher Neuzeit) die nach Ständen (Geistlichkeit, Ritterschaft, Städte, selten auch die Bauern) gegliederte Vertretung des Landes gegen die Landesherren
Befugnisse:
a) Steuerbewilligungsrecht
b) Mitwirkung bei Gesetzgebung, Domänenveräußerung, Gebietsabtretung