kleine Buße
Strafe (16. Jh.: 2 Schilling) z.B. bei Nichterscheinen auf Jahrgeding, nicht rechtzeitige Entrichtung von Zins/Schafft, Güterverkauf ohne Erlaubnis
(Abgr. Hochbuße und Frevel/Wandel)
kleine Buße
Strafe (16. Jh.: 2 Schilling) z.B. bei Nichterscheinen auf Jahrgeding, nicht rechtzeitige Entrichtung von Zins/Schafft, Güterverkauf ohne Erlaubnis
(Abgr. Hochbuße und Frevel/Wandel)