Archiv der Kategorie: U

 

Urkunde werfen
(mhd. urkünden, urkunden: bezeugen; mitteilen)

Ein Beleidigter oder Angegriffener, der keine Zeugen für die Tat benennen konnte, durfte zum Zeichen der Anklageerhebung seinen Hut auf die Erde werfen.

Eidenborn 1564:
Der Meier soll sie aufheben, wenn dieser nicht da, der Bote, wenn dieser nicht, der älteste Schöffe. Der Meier soll sie dem Herrn liefern, dafür erhält er 5 Schilling Pfennig, wer sie aufhebt, 1 Maß Wein, das Gericht 1 Sester Wein.

 

Urfehde [schwören],
Urpfed (Hüttersdorf 1775)

eidliche Zusicherung der Beendigung jeder Feindschaft

 

Urbar, Urbarien

Güter- und Abgabenverzeichnisse

 

Urbanstag

25. Mai; Urban: Patron der Winzer

 

unzeitig
(Eiweiler 1749)

zur Unzeit, unreif (Früchte und Getreide vor der Reife)

 

[sich] unterfangen

sich unterstehen, sich erlauben

 

umständlich
(Nassau-Saarbrücken 1756)
(wörtl. viele Einzelheiten berücksichtigend)

ausführlich (umständlichen Bericht)