Urlaub, Urlaup
Erlaubnis
Urlaub, Urlaup
Erlaubnis
Urkunde werfen
(mhd. urkünden, urkunden: bezeugen; mitteilen)
Ein Beleidigter oder Angegriffener, der keine Zeugen für die Tat benennen konnte, durfte zum Zeichen der Anklageerhebung seinen Hut auf die Erde werfen.
Eidenborn 1564:
Der Meier soll sie aufheben, wenn dieser nicht da, der Bote, wenn dieser nicht, der älteste Schöffe. Der Meier soll sie dem Herrn liefern, dafür erhält er 5 Schilling Pfennig, wer sie aufhebt, 1 Maß Wein, das Gericht 1 Sester Wein.
Urfehde [schwören],
Urpfed (Hüttersdorf 1775)
eidliche Zusicherung der Beendigung jeder Feindschaft
Urbar, Urbarien
Güter- und Abgabenverzeichnisse
Urbanstag
25. Mai; Urban: Patron der Winzer
unzeitig
(Eiweiler 1749)
zur Unzeit, unreif (Früchte und Getreide vor der Reife)
unthgte.
untertänigste [Anzeige]
[sich] unterfangen
sich unterstehen, sich erlauben
umständlich
(Nassau-Saarbrücken 1756)
(wörtl. viele Einzelheiten berücksichtigend)
ausführlich (umständlichen Bericht)