Kurzmitteilung-Archiv


Heilkunde im Mittelalter (niedere Heilkunst)

Für die meisten Patienten waren studierte Ärzte im Mittelalter unerreichbar. Daher spielten Bader, Barbiere und Scherer eine wichtige Rolle. Ihre Tätigkeiten lassen sich nicht exakt voneinander abgrenzen. Ihr Wissen bezogen sie aus mündlichen Überlieferungen und als Schüler bei einem Meister. Sie gehörten zu den sog. „unehrlichen Leuten“.
Erst ab dem 14.Jahrhundert organisierten sie sich in Zünften. Die Ausbildung bestand nun in einer zwei- bis vierjährigen Lehre, dann als Geselle auf Wanderschaft bei anderen Meistern. Nach der Meisterprüfung konnten sie sich selbstständig machen.
Aus diesen Berufsständen entwickelte sich im Laufe des Mittelalters der Wundarzt, der Vorläufer des Chirurgen.
Weitere niedere Heilberufe waren Bruch– und Steinschneider, Starstecher und Zahnbrecher.

(Q.: Selinger, Alice: Heilkunst im Mittelalter; Beiheft zur Ausstellung im Budinger Heuson-Museum, 2013)


Barbier (niedere Heilkunst)
(mhd. barbier, balbier: Bartscherer, Scherer, Trockenscherer;
fnhd. balbieren: den Bart abnehmen, einseifen)
Abgr. Bader, Feldscher

Barbiere besorgten zunächst das Haareschneiden und das „trockene“ Rasieren (Nur Bader durften Haare waschen und nass rasieren.). Barbiere waren häufig zugleich Zahnärzte, behandelten kleinere Wunden und verrenkte oder gebrochene Glieder und sie ließen ebenfalls zur Ader. Manche versorgten ihre Kunden ambulant durch Umherziehen, andere waren, besonders in Städten, fest ansässig. Obwohl sie zu den niederen Brufsständen zählten, waren manche Barbiere erfolgreich und angesehen.
Als sie im späteren Mittelalter in Zünften organisiert waren, dauerte ihre Ausbildung vier Jahre.

(Q.: Selinger, Alice: Heilkunst im Mittelalter; Beiheft zur Ausstellung im Budinger Heuson-Museum, 2013;
mittelalter-lexikon.de)


Manutenenz, Manutenente (Mz)

obrigkeitlich gewährter Schutz für umstrittene (Besitz-) Rechte

urspr.: Beschützung, Handhabung, Erhaltung

Rastpfuhl 1728: Guth und Schäferey sambt der vorigen Freyheit alle Herrschaftl. Beschwerden, Frohnden und dergleichen alle Manutenente versprochen dabeneben auch dieses zugesaget wird, …

Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!


Unehrliche Leute
(mhd. unêrlich: Unehre bringend, schimpflich, nicht vornehm)

(unehrlich im Sinne von ehrlos)
Unehrlichkeit bedeutete Rechtslosigkeit und Rechtlose konnten nicht Richter, Urteiler oder Zeuge sein, hatten kein Vormundschaftsrecht, und keinen Zugang zu städtischen Ämtern oder Zünften, sie waren nicht lehensfähig und hatten kein Recht auf eigenen Grund und Boden, durften keine Waffen tragen.
Der Grad der Diskriminierung war je nach Ort und Zeit verschieden.
Zu den unehrlichen Gruppen gehörten mit einer Ehrenstrafe belegte Personen, unehelich Geborene, unheilbar Kranke, Juden und Zigeuner.
Zu den unehrlichen Berufen gehörten Henker und deren Knechte, Abdecker, Bader und Barbiere, Gaukler, Spielleute, Bettler und Prostituierte (Liste nicht vollständig).

Q.: mittelalter-lexikon.de

 


Schlempe

Türriegel, Öse mit Kloben

Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!


Schlenke
(fnhd. schlenke)

Türklinke

Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!


Schi, Schie
(mhd. schî, schige)

Zaunpfahl, Latte, Umzäunung mit Pfählen

Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!


kehren

Schaden ersetzen, rückerstatten, genugtuen

Rastpfuhl 1728: Durch Ihn oder die seinige Schaden verursachet würde, ist er solchen gleich anderen deteriones zu kehren schuldig, …
(Kehrung)

Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!

 


Hausöhre

Hausflur
(Öhr; urspr.: ohrartige Öffnung; heute: Loch in Axt, Beil, Hammer (zur Aufnahme des Stiels), Nadel (= Nadelöhr)

Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!