Kurzmitteilung-Archiv

 

Sachsenspiegel

Bedeutendstes Rechtsbuch von 1224/25 des deutschen Mittelalters, zugleich das erste bedeutende Werk der deutschen Prosaliteratur; verfasst vom sächsischen Ritter Eike von Repgow. Ohne strenge Systematik enthält er Rechtssätze privatrechtlichen, strafrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Inhalts. Einflussbereich über deutsches Sprachgebiet hinaus auf weite Teile Polens, Russlands und Ungarns

 

Komposition, Kompositionensystem

(veralt.) a) gütliche Beilegung eines Rechtsstreites
b) Lösegeld, Sühnegeld (Buße)

 

Wergeld
(mhd. wër: Mann; wërgelt)

Geldbuße für Totschlag (eig. Zahlung für einen Mann); gestaffelt entsprechend dem sozialen Rang des Getöteten
(Abgr. Buße)

 

Buße

urspr.: Nutzen, Vorteil;
Entschädigung, Sühnezahlung, Strafe (Geldbetrag, Bruchteil des Wergeldes) z.B. bei Diebstahl (Gegenstände oder Vieh) od. Friedensbruch; gestaffelt entsprechend dem Stand des Geschädigten (Komposition)

 

Wandel
syn. Frevel
(mhd. wandel)

a) Ersatz eines Schadens, Vergütung eines Unrechts, Buße, Strafgeld
b) Fehler

 

Brüche
(mhd. bruch: (u.a.) Schaden, Mangel, Vergehen; Untreue; brüchic: wort-, treubrüchig)

Geldstrafe (Frevel)