brasseur (frz.)
(Saarlouis 1696)
Bierbrauer
brasseur (frz.)
(Saarlouis 1696)
Bierbrauer
Sachsenspiegel
Bedeutendstes Rechtsbuch von 1224/25 des deutschen Mittelalters, zugleich das erste bedeutende Werk der deutschen Prosaliteratur; verfasst vom sächsischen Ritter Eike von Repgow. Ohne strenge Systematik enthält er Rechtssätze privatrechtlichen, strafrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Inhalts. Einflussbereich über deutsches Sprachgebiet hinaus auf weite Teile Polens, Russlands und Ungarns
Komposition, Kompositionensystem
(veralt.) a) gütliche Beilegung eines Rechtsstreites
b) Lösegeld, Sühnegeld (Buße)
Wergeld
(mhd. wër: Mann; wërgelt)
Geldbuße für Totschlag (eig. Zahlung für einen Mann); gestaffelt entsprechend dem sozialen Rang des Getöteten
(Abgr. Buße)
Buße
urspr.: Nutzen, Vorteil;
Entschädigung, Sühnezahlung, Strafe (Geldbetrag, Bruchteil des Wergeldes) z.B. bei Diebstahl (Gegenstände oder Vieh) od. Friedensbruch; gestaffelt entsprechend dem Stand des Geschädigten (Komposition)
kleine Buße
Strafe (16. Jh.: 2 Schilling) z.B. bei Nichterscheinen auf Jahrgeding, nicht rechtzeitige Entrichtung von Zins/Schafft, Güterverkauf ohne Erlaubnis
(Abgr. Hochbuße und Frevel/Wandel)
Wandel
syn. Frevel
(mhd. wandel)
a) Ersatz eines Schadens, Vergütung eines Unrechts, Buße, Strafgeld
b) Fehler
Brüche
(mhd. bruch: (u.a.) Schaden, Mangel, Vergehen; Untreue; brüchic: wort-, treubrüchig)
Geldstrafe (Frevel)