Hochbuße
Strafe 16. Jh.; 1 Rthlr (= 60 Schilling) (z.B. für Zerstörung eines Grenzsteins, falsche Maße benutzt u.a.);
Eidenborn 1564: bei Beleidigungen und Tätlichkeiten (6 Goldgulden)
(Abgr. Frevelbuße/Wandel und kleine Buße)
Hochbuße
Strafe 16. Jh.; 1 Rthlr (= 60 Schilling) (z.B. für Zerstörung eines Grenzsteins, falsche Maße benutzt u.a.);
Eidenborn 1564: bei Beleidigungen und Tätlichkeiten (6 Goldgulden)
(Abgr. Frevelbuße/Wandel und kleine Buße)
Wein zuschneiden
(Eiweiler 1619)
… hinfurth also baldt der Wein abgeladen würth, denselben an Zuschneÿd …
(mhd. snîden: schneiden, schneidend eindringen)
vmtl. syn. Weinauftun, (Fass) anstechen
Weinauftun
(Weistum Lebach 1563, Eiweiler 1619)
(mhd. wîn ûf tuon: Wein anzapfen)
Weinfass anzapfen (nur in Gegenwart des Meiers oder von Schöffen)
(Wein zuschneiden)
Schimpflicher Aufzug
Schandstrafe; der Verurteilte muss barfuß, im Hemd oder einem Büßergewand durch den Ort gehen und einen ihn lächerlich machenden Gegenstand tragen
Pranger
(mhd. pranger, branger: Zwangsbehälter, in dem der Verbrecher öffentlich zur Schau gestellt oder Pfahl, an den er gefesselt wird)
Schandpfahl, Schandstrafe, seit dem 13. Jh. bezeugt und vor allem in Städten häufig verwendet, Anbinden an einen Pfahl
Frevel
syn. Wandel
a) rechtliches Vergehen, besonders ein geringeres, geldsühnbares Vergehen (z.B. für Steinwurf, Weinauftun ohne Schöffe, Waldfrevel); Geldstrafe dafür (10 oder 7 Sols); zwischen Hochbuße und kleiner Buße
b) im älteren deutschen Recht eine Strafe nicht an Hals und Hand (Tod od. Verstümmelung) sondern an Haut und Haaren (Züchtigung, Haarscheren) ; auch durch eine Geldstrafe konnte der Frevel geahndet werden.
(Brüche)
Hexenverfolgung
Bis zum 12. Jh. hat die Kirche Dämonenglauben und Zauberei verfolgt. Ab dem 13. Jh. kam die mittelalterliche Ketzerbewegung. Die Verfolgung der Ketzer als vom Glauben Abgefallene wurde theologisch mit der Lehre vom Teufelspakt begründet. Bereits der Sachsenspiegel (bedeutendstes Rechtbuch des deutschen Mittelalters von 1224/25) sieht für Ketzerei und Zauberei die Feuerstrafe vor.
In Deutschland wurde die systematische Hexenverfolgung durch die Hexenbulle Papst Innozenz VIII. von 1484 eingeleitet. Durch den Hexenhammer (Malleus maleficarium) von 1489, der eine Beschreibung des Hexenwesens und seine Bekämpfung war, wurde der Hexenwahn und das Hexen-Bekämpfungsverfahren in ein wirksames System gebracht.
Erst im Zuge der Aufklärung in der Mitte des 18. Jh. endete die Hexenverfolgung.
Freiheitsstrafe
Freiheitsentziehung als Strafe hat im Mittelalter geringe Bedeutung. Die Gefängnisse dienen nicht als Strafanstalt, sondern der Verwahrung während des Prozesses und bis zur Hinrichtung. Erst seit dem 14. Jh. kommen in den Städten Freiheitsstrafen vor, deren Verbüßung in den dunklen Gefängnissen (Cachot) bei Kälte, Ungeziefer und Hunger wie Leibesstrafen wirken.
Ehrenstrafen
Eine Ehrenstrafe führte zum Verlust der Ehre, d.h. die betreffende Person wurde rechtslos (s. hierzu Unehrliche Leute). Zu den Ehrenstrafen gehörten alle vom Henker vollzogenen Strafen (außer Köpfen durch den Scharfrichter), wie z.B. die peinlichen Strafen an Hand (Verstümmelung) und an Haut und Haar (z.B. Auspeitschen am Pranger).
Schandstrafen
Schandstrafen waren neben der Geldstrafe das eigentliche Strafmìittel der Niedergerichte und raubten die Ehre nicht. Zu diesen Strafen gehörten z.B. schimpflicher Aufzug, Zurschaustellung am Schandpfahl bzw. Pranger (mit Hand- oder Halseisen), kurze Zeit im Triller, Cachot oder auf dem Esel.
Zu den mit Schandstrafen geahndeten Delikten gehörten Unsittlichkeit, Ehebruch, Kuppelei, Beschimpfung (Scheltworte), Verleumdung, Streit- und Trunksucht, kleiner Diebstahl (z.B. Obstdiebstahl), Falschspiel, Betrug, Übertretung der Sperrstunde usw.
Dorfordnung der Meierei Falscheid1 1737: Ungezogenes Gesind, welches also gegen einander Scheltworte ausstößt … soll eine Stunde in die Trille, Cachot oder an die Hand, oder an das HalßEÿsen gestellet werden
Diebereien bei Nacht wurden 1737 in Falscheid mit schärferer Strafe belegt:
… sollen, am Leibe nehml. auf den Esel, in die Trill, Cachot oder an die Hand, oder Halßband geschlossen werden und 1, 2 biß 3 stund darauf, daran oder darinnen gelaßen werden.
Quelle: Besse Thomas und Feld Klaus, Dorfordnung der Meierei Falscheid von 1737 (Edition 2024, S. 9, 22)
1 Falscheid, heute ein Stadtteil von 66822 Lebach