Archiv der Kategorie: S

 

Scharpie, Charpie

früher als Verbandmaterial benutzte zerrupfte Leinwand

 

Schalwaari [kloppen]
(20. Jh.)
(frz. charivari: Höllenlärm, Katzenmusik)

Lärmkonzert mit allen möglichen Gegenständen  bei der Hochzeit eines Witwers

 

Stift, col(l)egiale
(St. Simenon, Trier 1617)
(a.frz. colege: Orden, religiöse Bruderschaft)

a) (veralt.) Altersheim
b) Kollegium von Klerikern mit der Aufgabe des Chordienstes an der Stiftskirche (z.B. Domkirche eines Bistums)
c) Territorium geistlicher Fürstentümer

 

Sämischleder, Sämischgerber, chamoiseur
(frz. chamois: Fensterleder)

trangegerbtes, weiches, waschbares Leder von Schaf-, Reh- oder Hirschfellen

 

Sachsenspiegel

Bedeutendstes Rechtsbuch von 1224/25 des deutschen Mittelalters, zugleich das erste bedeutende Werk der deutschen Prosaliteratur; verfasst vom sächsischen Ritter Eike von Repgow. Ohne strenge Systematik enthält er Rechtssätze privatrechtlichen, strafrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Inhalts. Einflussbereich über deutsches Sprachgebiet hinaus auf weite Teile Polens, Russlands und Ungarns

 

Schimpflicher Aufzug

Schandstrafe; der Verurteilte muss barfuß, im Hemd oder einem Büßergewand durch den Ort gehen und einen ihn lächerlich machenden Gegenstand tragen

 

Ehrenstrafen

Eine Ehrenstrafe führte zum Verlust der Ehre, d.h. die betreffende Person wurde rechtslos (s. hierzu Unehrliche Leute). Zu den Ehrenstrafen gehörten alle vom Henker vollzogenen Strafen (außer Köpfen durch den Scharfrichter), wie z.B. die peinlichen Strafen an Hand (Verstümmelung) und an Haut und Haar (z.B. Auspeitschen am Pranger).

Schandstrafen

Schandstrafen waren neben der Geldstrafe das eigentliche Strafmìittel der Niedergerichte und raubten die Ehre nicht. Zu diesen Strafen gehörten z.B. schimpflicher Aufzug, Zurschaustellung am Schandpfahl bzw. Pranger (mit Hand- oder Halseisen), kurze Zeit im Triller, Cachot oder auf dem Esel.
Zu den mit Schandstrafen geahndeten Delikten gehörten Unsittlichkeit, Ehebruch, Kuppelei, Beschimpfung (Scheltworte), Verleumdung, Streit- und Trunksucht, kleiner Diebstahl (z.B. Obstdiebstahl), Falschspiel, Betrug, Übertretung der Sperrstunde usw.
Dorfordnung der Meierei Falscheid1737: Ungezogenes Gesind, welches also gegen einander Scheltworte ausstößt … soll eine Stunde in die Trille, Cachot oder an die Hand, oder an das HalßEÿsen gestellet werden

Diebereien bei Nacht wurden 1737 in Falscheid mit schärferer Strafe belegt:
… sollen, am Leibe nehml. auf den Esel, in die Trill, Cachot oder an die Hand, oder Halßband geschlossen werden und 1, 2 biß 3 stund darauf, daran oder darinnen gelaßen werden.

Quelle:
Besse Thomas und Feld Klaus, Dorfordnung der Meierei Falscheid von 1737 (Edition 2024, S. 9, 22)

1 Falscheid, heute ein Stadtteil von 66822 Lebach

 

Stäupung, Stäupen
(mhd. stûpe: Staupe, Schandpfahl)

Peinliche Strafe an Haut und Haar: Streiche mit Ruten, Haarverlust; bei kleinen Diebstählen, Beleidigungen, Fluchen, überhaupt bei geringeren Vergehen

Staupe (nhd.): öffentliche Züchtigung
stäupen (nhd): öffentlich auspeitschen

 

Scheffel

stark schwankendes Volumenmaß für trockene Stoffe (z.B. Getreide, Salz)
(27 – 177 l)