Grundherr

– Leibherr über Leibgeigene
– Schutzherr (Schirmherr): Er schützt in Krisen- und Kriegszeiten Leib und Leben seiner Leibeigenen und schützt sie nach außen vor einem Gericht (Schirmhafer)
Recht zum Kirchbau: Recht, Priester einzusetzen und Anspruch auf Zehnten, der Abgabe der Mitglieder einer Pfarrei von den Feldfrüchten