Fündling
(Lebach)
Fundsache; fiel der Herrschaft zu, wenn sich nach 6 Wochen und 3 Tagen
(= Gerichtsfrist) kein Besitzer gemeldet hatte
Fündling
(Lebach)
Fundsache; fiel der Herrschaft zu, wenn sich nach 6 Wochen und 3 Tagen
(= Gerichtsfrist) kein Besitzer gemeldet hatte