Friedlosigkeit
(mhd. vridlôs: friedlos, aus dem Frieden gesetzt, geächtet, vogelfrei)

Im MA gesetzl. Folge bei schweren Verbrechen; einen Friedlosen durfte man straflos töten, seine Habe war jedwedem Zugriff preisgegeben, er war aus jeder Form der Rechtsgemeinschaft ausgestoßen. (Acht)