Bürge
(Bürgen ins Recht setzen; ins Hochgericht Lebach geben)
(Eidenborn/Landsweiler 1719; Lebach/Eiweiler 1723)
(mhd. bürge: Bürgschaft) urspr. jemand, der bei einem Verleihgeschäft  für das Verliehene bürgt;

Bürgschaft (bürgen)
bei Viehpfändung: bis zur Abklärung der Rechtslage verhindert er eine Versteigerung des Viehs