Vierherrschaft Lebach

Die Vierherrschaft Lebach entstand wahrscheinlich nach 1330. Um diese Zeit hatte der Erzbischof und Kurfürst Balduin von Trier in größerem Umfang Güter und Rechte in Lebach angekauft. Insbesondere die Herren von Hagen zur Motten in Lebach, aber auch die mit ihnen verwandten Herren von Schwarzenberg bei Lockweiler mussten aus wirtschaftlichen Gründen Güter verkaufen. Die Herren von Hagen erhielten einen Teil dieser Güter als Lehen von Kurtrier wieder zurück. Trier hatte damit die führende Stellung in der Vierherrschaft Lebach erworben.
Weitere Anteilseigner an der Vierherrschaft Lebach waren die Herren von Siersburg-Dillingen sowie das Frauenkloster Fraulautern. Der Siersburger Anteil ging 1616 an das Herzogtum Lothringen und dann 1787 an Pfalz-Zweibrücken über. Alle Anteilseigner waren mit je zwei Siebtel an der Herrschaft beteiligt, lediglich das Kloster Fraulautern besaß nur ein Siebtel. Die vier Herren übten in Lebach eine eigene staatliche Gerichtsbarkeit, das sogenannte Hochgericht, aus. Das Hochgericht stellte so die staatliche Organisation der Vierherrschaft Lebach dar. Zu dem Kernort Lebach mit Jabach, Hahn und Wahlen, gehörten Landsweiler, Niedersaubach und Rümmelbach sowie der Greinhof (bei Gresaubach) dazu. Die Vierherrschaft Lebach war reichsunmittelbar, d.h. sie war keinem weiteren Territorialherrn, sondern dem Reich direkt unterstellt.

Die Grundherren
Die Grundherrschaft in den einzelnen Dörfern war nicht identisch mit dem Hochgericht. Zu den genannten Anteilseignern des Hochgerichts kamen folgende Grundherren hinzu (Stand 1791): Abtei Tholey und die Familie Glock (St. Wendel). Bis 1784 hatte auch der Graf von Saarbrücken-Nassau vier Vogteien in Landsweiler. Hirten, Handwerker und Tagelöhner unterstanden den vier Grundherren gemeinschaftlich.

Steuern und Abgaben
Alle Grundherren erhoben von ihren Vogteien die sogenannte Schafft. Sie setzte sich im allgemeinen aus einem Geldbetrag von knapp einem Gulden sowie der Abgabe von vier Fass Korn und vier Fass Hafer zusammen. Zusätzlich musste von jedem Haus, in dem ein Schornstein rauchte, zu Fastnacht ein Huhn (Fastnachts- oder Rauchhuhn) und im Sommer zwei Hähne (Sommerhahn) abgeliefert werden. Daneben waren Fronarbeiten mit Hand- und Gespanndiensten üblich, die auch mit einer Geldzahlung abgegolten werden konnten.
Die Zehntabgabe war wiederum anders aufgeteilt. In Landsweiler, wo die Herren von Hagen vier Vogteien und die Abtei Tholey 22 Vogteien als Grundherren besaßen, stand die Zehntabgabe der Abtei Fraulautern zu zwei Dritteln und den Herren von Hagen zu einem Drittel zu.

Seelen Feuerstellen Trier Zweibrücken Fraulautern Hagen Tholey Glock Gemein.
Lebach

428

101

23

18

5

37

18

Landsweiler

134

33

4

22

7

Niedersaubach

127

25

12

3

4

4

2

Rümmelbach

51

12

3

3

5

1

Hahn

46

10

9

1

Jabach

53

9

8

1

Greinhof

20

4

4

 gesamt

859

194

38

21

5

61

31

4

34

Tabelle: Einwohner, Feuerstellen und Grundherrenverteilung (1791)
Literatur:
Klaus Feld: Landsweiler, Geschichtliche Entwicklung eines Dorfes; aus: Landsweiler Geschichtsbilder 1991, S. 64 ff.