Kurzmitteilung-Archiv

 

Pflug, ganzer, halber, doppelter
(Amt Schaumburg 1618, Bed. A), Püttlingen 1717, Bed. B))
syn. charrue

A) Steuerklasse, maßgebend war die Anzahl der Pferde:
a) ganzer Pflug: Ackerer (Laboureur) mit 4 – 7 Pferden
(KIEFER Nikolaus aus Limbach 1708, Bauer mit 1 Pflug: 18 Tagwerk, 4 Pferde, 2 Kühe, 8 Schafe, 4 Schweine. 12 Livres 10 Sols Steuern)

b) halber Pflug: Kleinbauer oder einfacher Handwerker (manœuvre) mit Landwirtschaft und höchstens 3 Pferden
c) doppelter Pflug: Ackerer mit mindestens 8 Pferden
(Butterabgabe)

B) Ackermaß (beansprucht für jeden Pflug 10 Tagwerk)

 

Besoldungsholz

Teil der Besoldung herrschaftlicher Beamter durch Brennholz

 

Holzbesoldungsfuhr
(Köllertal 1781)

Spannfron, d.h. Pflicht der Untertanen, Holz unentgeltlich an den herrschaftlichen Hof bzw. an die Haushalte der herrschaftlichen Beamten, auch Pfarrer, Kanzlei und Schulen, mit ihren Gespannen zu liefern (Besoldungsholz)

 

Abkauf, Abzugsgeld, Auszugsgeld, Manumissionsschilling

Leibeigene mussten beim Wegzug in das Gebiet eines anderen Herren ihre Herrschaft um Einwilligung bitten und für den Verlust an Arbeitskraft (und evtl. Vermögenswerten) eine Entschädigung zahlen (neben Fron, Besthaupt und gezwungenes Jahr Kennzeichen der Leibeigenschaft).