Kurzmitteilung-Archiv

 

stümmeln
(Soonwald 18. Jh.)
(mhd. stümbeln, stümmeln, stummeln: schneiden, abschneiden, beschneiden)

Gipfel eines [Laub-]Baumes bis auf eine bestimmte Höhe (Soonwald 18. Jh: 2,10 m) abschneiden; Grünlaub wird als Viehfutter verwendet (WaldweideWeideholzrecht)

 

Rothecken, Rotthecken

a) bebuschtes Feld, das von Zeit zu Zeit gerodet wurde
b) agrarforstlich genutzte Flächen (Niederwaldbetrieb) mit 2-3jähriger landwirtschaftlicher Nutzung als Ergänzung des Getreideanbaus; extensive Waldfeldbewirtschaftung (s. hierzu Rödern)
(WaldweideWaldfeldbau, Schiffelwirtschaft)
(Nassau)
c) Holzlieferant zur Holzkohlenherstellung für Eisenschmelzen
(Neunkircher Eisenschmelze 1748)


Vollbauer, Vollspänner, Vollerben, Vollhufner, Spannfrönder, Hubbauer, Hüfner

Bezeichnung für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die die Möglichkeit der gänzlichen Existenzsicherung für eine Familie boten; verfügten bis zum 19. Jh. über besondere Rechte gegenüber von nicht spannfähigen Hintersassen (Beisassen, Häusler)
(Abgr. Kuhbauer)

 

Koppelweide, Koppelhut, Koppeltrift
(mhd. kuppelweide: gemeinschaftliche Weide; Recht dazu)

Gemeinweide; eine Weide, an der mehrere Personen gleiches Recht haben [Vieh darauf zu weiden];  
(Abgr. 
Weidgerechtigkeit)
auch Koppelfischerei, Koppeljagd

 

Waldweide
syn. Rothecke

a) Weide in lichten Wäldern für Rinder, Ziegen und Schafe: Waldgras und Grünlaub (auch vom Stümmeln)
b) Eicheln und Buchecker für Schweine (Ecker)

 

Gemeindeweide, Gemeinweide
(Lebach 1740, 1749)
syn. AllmendeKoppelweideBrachbesömmerung, Langhalm

Lebach 18. Jh.:
Wiesen wurden an Michaeli (29. Sept.) bis zum 17. März (Knorscheid: 1. April) des darauffolgenden Jahres  zur Gemeindeweide geöffnet.

Äcker dienten als Gemeindeweide, wenn sie von den Früchten leer waren. Drei Jahre wurden sie genutzt (= Winnung, 1x Korn, 2x Hafer), im vierten Jahr Brache (gewannweise) dann Gemeindeweide;

Ödland (weniger fruchtbares oder nur mit Schwierigkeiten zu bebauendes Buschgelände, meistens in steiler Hanglage) und

Wald

Berechtigte: Spannfrönder (Handfrönder eingeschränkt)