cadere (lat.)
zufallen, anheim fallen
cadot fiscus: fällt der Staatskasse zu
cadere (lat.)
zufallen, anheim fallen
cadot fiscus: fällt der Staatskasse zu
Büttel
Vom Grundherrn eingesetzter Amtsträger, ähnl. einem heutigen Polizisten. Er sammelte auch die Abgaben für den Herrn ein.
Gerichtsdiener, Häscher
Burglehen
(Schaumburg/Lindscheid 1618)
Das einem Burgmann zu dessen Unterhalt verliehene Lehen, wenn der Burgmann auf einer Burg zu deren Verteidigung ansässig war. Das Burglehen bestand aus Grund und Boden außerhalb der Burg. Es war vererb-, aber nicht verleihbar.
Burggraf, Burgvogt, chatelain (frz.)
(Beymont de Tholey zur Schamburg, 1431; Ernuth, 1343)
Oberster Verwalter einer Burg und Stellvertreter des Burgherren.
Er organisierte den täglichen Arbeitsablauf auf einer Burg.
Bürgerrecht
Recht der Staatsangehörigkeit
Bürgereinzug
Zuzugsgenehmigung
Bürge
(Bürgen ins Recht setzen; ins Hochgericht Lebach geben)
(Eidenborn/Landsweiler 1719; Lebach/Eiweiler 1723)
(mhd. bürge: Bürgschaft) urspr. jemand, der bei einem Verleihgeschäft für das Verliehene bürgt;
Bürgschaft (bürgen)
bei Viehpfändung: bis zur Abklärung der Rechtslage verhindert er eine Versteigerung des Viehs
bürgen
(mhd. verbürgen, –burgen)
Bürgschaft leisten, Bürgen stellen und sich dadurch aus Gefangenschaft befreien