Kurzmitteilung-Archiv

 

cadere (lat.)

zufallen, anheim fallen
cadot fiscus: fällt der Staatskasse zu

 

Büttel

Vom Grundherrn eingesetzter Amtsträger, ähnl. einem heutigen Polizisten. Er sammelte auch die Abgaben für den Herrn ein.
Gerichtsdiener, Häscher

 

Burglehen
(Schaumburg/Lindscheid 1618)

Das einem Burgmann zu dessen Unterhalt verliehene Lehen, wenn der Burgmann auf einer Burg zu deren Verteidigung ansässig war. Das Burglehen bestand aus Grund und Boden außerhalb der Burg. Es war vererb-, aber nicht verleihbar.

 

Burggraf, Burgvogt, chatelain (frz.)
(Beymont de Tholey zur Schamburg, 1431; Ernuth, 1343)

Oberster Verwalter einer Burg und Stellvertreter des Burgherren.
Er organisierte den täglichen Arbeitsablauf auf einer Burg.

 

 

Bürge
(Bürgen ins Recht setzen; ins Hochgericht Lebach geben)
(Eidenborn/Landsweiler 1719; Lebach/Eiweiler 1723)
(mhd. bürge: Bürgschaft) urspr. jemand, der bei einem Verleihgeschäft  für das Verliehene bürgt;

Bürgschaft (bürgen)
bei Viehpfändung: bis zur Abklärung der Rechtslage verhindert er eine Versteigerung des Viehs

 

bürgen
(mhd. verbürgen, –burgen)

Bürgschaft leisten, Bürgen stellen und sich dadurch aus Gefangenschaft befreien