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Häusler

Dorfbewohner, die kein eigenes Land besaßen, sondern nur ein kleines Haus bzw. zur Miete wohnten.
Sie waren Kleinstbauern, Kleinhandwerker (nicht Zunft gebunden, wie Schneider, Schuster, Wagner, Nagelschmied u.a.), Dienstbote, Tagelöhner, Schulmeister, Hirt; sie waren abgaben- und steuerpflichtig. Im Gegensatz zu Leibeigenen waren sie freie Arbeiter.

(Abgr. Hintersasse)

 

Hintersasse
syn. Unbespannter, Einspänniger, Handfrönder, Beisässer

Personen, die kein oder kaum Land besaßen, eingeschränktes Gemeinderecht (nur partielle Rechte an Wasser, Wald und Weide);
Hintersassen waren vom Grundherrn abhängig und da sie kaum eigenes Land besaßen, verdingten sie sich als Landarbeiter und Tagelöhner (keine Handwerker).
Es gab auch freie Hintersassen (Freisassen), die rechts- und vermögensfähig und nur zu wirtschaftlichen Leistungen verpflichtet waren.
Die halb- und unfreien Hintersassen (die „Hörigen„) ohne Grundbesitz waren zu Abgaben und Frondiensten verpflichtet.
(Abgr. SpannfrönderVollbauern, Häusler)