Amtmann, Regierungsrat
(Nassau-Saarbrücken 18. Jh.)
a) oberster Vertreter und Beamter des Landesherrn
b) während des 18. Jh. wurden die Kompetenzen des Schöffengerichts beschnitten, ein Amtmann fungierte dann als alleiniger Urteilsfinder und Richter