Triftgeld
Geld, das man für die Trift (Weide) auf einem Grundstück zahlt (meist Brachland)
(Triftrecht, Bed. b), Weidegerechtigkeit, Weidetrift)
Triftgeld
Geld, das man für die Trift (Weide) auf einem Grundstück zahlt (meist Brachland)
(Triftrecht, Bed. b), Weidegerechtigkeit, Weidetrift)
Tumulus (Mz. Tumuli)
Hügelgrab
Triftrecht, Triftgerechtigkeit
a) die einem Grundeigentümer zustehende Befugnis, sein Vieh über fremde Grundstücke zu treiben, wobei das Vieh sich nicht aufhalten darf um zu fressen
b) Recht, sein Vieh auf eines anderen Grund und Boden zur Weide zu treiben
(Weidegerechtigkeit)
transportieren
(Dillingen 1731)
übertragen
Türkensteuer
(Wallerfangen, Roden 1567)
allgemeine Reichssteuer für die Abwehr der Türkengefahr (1529 und 1683)
Türkenschatzung
(Köllertal 1542)
Kriegssteuer, um ein Heer gegen die Türken zu schicken, die Ungarn besetzt hatten:
– von je 100 Gulden Vermögen: je ½ Gulden
– wer unter 100 Gulden: von je 20 Gulden 4 Kreuzer;
– Einkommen aus Zinsen gesonderte Zahlung;
– Geistliche bezahlen den zehnten Pfennig;
– Knechte, Mägde und andere Diener unter 15 Gulden Lohn geben von jedem Gulden 1 Kreuzer
(Schatzung)
(weitere Infos)
Turbation
Störung, Verwirrung, Beunruhigung
Tunika
altrömisches Unter- und Obergewand für Männer und Frauen
Tummler, Stehauf
(mhd. tûmeln, tûmen: taumeln)
Trinkglas ohne Fuß, dessen Schwerpunkt im abgerundeten Boden liegt, sodass es sich in Schräglage wieder aufrichtet (16.-18. Jh.)