Archiv der Kategorie: J

 

justifizieren

a) rechtfertigen
b) eine Rechnung nach Prüfung genehmigen

 

justice fonciere (frz.)
(Tholey 1742)

Grundgericht

 

jus territoriale
(Landsweiler/Eidenborn 1762)

Gebietsrecht, Besitz-/Nutzungsrecht über ein Gebiet

 

jus subsidiarium, subsidiäres Recht

Rechtsbestimmung, die nur dann zur Anwendung gelangt, wenn das übergeordnete Recht keine Vorschriften enthält.

 

jus praesentandi
(Hüttersdorf 18. Jh.)

Vorschlagsrecht; Recht der Gemeinde, beim Ableben eines Schöffen, aus ihrer Mitte drei Kandidaten vorzuschlagen, von denen die Herrschaft einen berufen konnte