Archiv der Kategorie: A

 

ausreuten
(mhd. riuten: reuten, ausreuten, urbar machen)

ausrotten, urbar machen (Gereut)

 

Ausfertigung

a) urkundliche Festlegung einer Gedankenerklärung
b) amtliche Abschrift eines amtlichen Schriftstücks (z.B. einer Urkunde)

 

Goldene Bulle, aurea bulla

Gesetzestext Karls IV. von 1356, der erstmals und endgültig die Königswahl und die Stellung der Kurfürsten regelte; benannt nach der goldenen Siegelkapsel der Urkunde; sie galt bis zum Ende des Alten Reiches 1806.
(Bulle)

 

Karlsdor, August-Georgdor

Goldmünze (= 5 Reichstaler, Preußen 1816)

 

blickender Schein, Augenschein
(mhd. blickender schin; ougenschîn: Augenschein, das Beschauen, Autopsie)

unmittelbare sinnliche Wahrnehmung eines Umstands durch ein Gericht (Beweismittel); kann durch Sehen, Hören, Riechen, Schmecken oder Fühlen geschehen. Diese förmliche Wahrnehmung war unbestreitbar und konnte nicht geleugnet werden. Wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wurde (handhafte Tat), spielte der blickende Schein (Täter samt Beute) eine besondere Rolle.
Ab dem 15. Jh setzte sich derr Begriff Augenschein durch.

 

gewältigen, aufwältigen
(Bgm.spr.)

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