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Adel
(ahd. adal: Geschlecht, Abstammung)

Ein ehemals sozial, rechtlich und politisch privilegierter Stand, gegründet auf Geburt, Besitz oder (meist kriegerische) Leistung, gekennzeichnet durch besondere Lebensformen und ein ausgeprägtes Standesethos.
Vorrechte:
Steuerfreiheit, gutsherrliche Gerichtsbarkeit, Recht auf bäuerliche Frondienste, Bevorzugung im Staats- und Heeresdienst.

Stufen: (absteigend)

Deutschland

Frankreich

Großbrit.

Anrede[1]

Kaiser

 

 

Majestät

König

 

 

Majestät

Erzherzog

 

 

Kaiserliche Hoheit

Großherzog

 

 

Königliche Hoheit

Herzog

Prince (Fürst)

 

Hoheit/Hoheit/Durchlaucht

Fürst

Duc (Herzog)

Duke

Durchlaucht/Durchl./Durchl.

 

Marquis
(Markgraf[2])

Marquess

 

Graf

Comte

Earl

Erlaucht/Erlaucht/Graf

 

Vicomte
(Vizegraf)

Viscount

 

Freiherr/Baron[3]

Baron

Baron

Baron

Ritter

 

 (s. Ritterehrenwörter)

bloßes „von“

einfacher A.

 

Herr



[1] 1. Teilung: aus regierendem Hause; 2. T: aus standesherrlichem Hause;
3. T.: aus nichtregierendem Haus
[2] Im deutschen System ungefähr dem Landgraf und Pfalzgraf gleichgestellt.
Der Landgraf ist im Heiligen Römischen Reich dem Rang nach den Herzögen gleich gestellt.
[3] Seit dem 17. Jh. wurde statt Freiherr der Titel Baron (aus dem Französischen) übernommen. Anrede ab dann immer Baron.