Blutrache
Germanisches Recht und im ganzen Mittelalter geübte Praxis der Selbstjustiz. Die Sippenangehörigen eines Erschlagenen konnten dessen Tod am Mörder blutig rächen.
Blutrache
Germanisches Recht und im ganzen Mittelalter geübte Praxis der Selbstjustiz. Die Sippenangehörigen eines Erschlagenen konnten dessen Tod am Mörder blutig rächen.