Übertrift
(Landsweiler/Eiweiler 1684)
Überfahren; Erlaubnis, bestimmte Ländereien zu überfahren, um zum eigenen Besitz (Acker, Wiese) zu gelangen.
Übertrift
(Landsweiler/Eiweiler 1684)
Überfahren; Erlaubnis, bestimmte Ländereien zu überfahren, um zum eigenen Besitz (Acker, Wiese) zu gelangen.
Übermastung
(Eiweiler 1742, 1747)
(Bed. unklar)
Die Mastweide (Ecker) war in der Regel im Besitz der Gemeinde, die Übermastung im Besitz der Herrschaft.
Möglichkeiten:
a) Wenn die vorgeschriebene Zahl der Schweine überschritten wurde, fielen diese an die Herrschaft, oder
b) wenn die zeitlich festgelegte Mastweide vorbei war, konnte die Herrschaft über sie verfügen
c) wenn mehr Waldfläche als notwendig vorhanden war
Türkensteuer
(Wallerfangen, Roden 1567)
allgemeine Reichssteuer für die Abwehr der Türkengefahr (1529 und 1683)
Türkenschatzung
(Köllertal 1542)
Kriegssteuer, um ein Heer gegen die Türken zu schicken, die Ungarn besetzt hatten:
– von je 100 Gulden Vermögen: je ½ Gulden
– wer unter 100 Gulden: von je 20 Gulden 4 Kreuzer;
– Einkommen aus Zinsen gesonderte Zahlung;
– Geistliche bezahlen den zehnten Pfennig;
– Knechte, Mägde und andere Diener unter 15 Gulden Lohn geben von jedem Gulden 1 Kreuzer
(Schatzung)
(weitere Infos)
Turbation
Störung, Verwirrung, Beunruhigung
Tunika
altrömisches Unter- und Obergewand für Männer und Frauen
Tummler, Stehauf
(mhd. tûmeln, tûmen: taumeln)
Trinkglas ohne Fuß, dessen Schwerpunkt im abgerundeten Boden liegt, sodass es sich in Schräglage wieder aufrichtet (16.-18. Jh.)
tuilier (frz.)
Ziegelbrenner
Tuierung, tuieren, tuendo
(Nassau-Saarbrücken 1749)
(lat. tuerere: div. Bed.)
hier: Schutz, Verteidigung, Erhaltung, Behauptung [von Rechten]