Kurzmitteilung-Archiv

 

Wiesengeld

Abgabe für die Nutzung herrschaftlicher Wiesen

 

Weiler
(ahd. wîlari; mhd. wîler; lat. villa: Landgut, Hof)

Siedlung aus 3 – 10 Gehöften, die aber noch keine Gemeinde oder Dorf bildete; Namensgeber der sog. „Weilerorte“, die im 9. Jh. wegen leichtem Bevölkerungswachstum durch Rodung entstanden sind.

 

Triftrecht, Triftgerechtigkeit

a) die einem Grundeigentümer zustehende Befugnis, sein Vieh über fremde Grundstücke zu treiben, wobei das Vieh sich nicht aufhalten darf um zu fressen

b) Recht, sein Vieh auf eines anderen Grund und Boden zur Weide zu treiben
(Weidegerechtigkeit)

 

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(Dillingen 1731)

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Retabel

a) Altaraufsatz
b) mit dem Altar fest verbundene, künstlerisch gestaltete Rückwand