Wiesengeld
Abgabe für die Nutzung herrschaftlicher Wiesen
Wiesengeld
Abgabe für die Nutzung herrschaftlicher Wiesen
Weiler
(ahd. wîlari; mhd. wîler; lat. villa: Landgut, Hof)
Siedlung aus 3 – 10 Gehöften, die aber noch keine Gemeinde oder Dorf bildete; Namensgeber der sog. „Weilerorte“, die im 9. Jh. wegen leichtem Bevölkerungswachstum durch Rodung entstanden sind.
Weidegerechtigkeit
Recht, Vieh auf dem Grundstück eines anderen weiden zu lassen (Triftrecht, Bed. b))
(Abgr. Koppelweide)
Tumulus (Mz. Tumuli)
Hügelgrab
Triftrecht, Triftgerechtigkeit
a) die einem Grundeigentümer zustehende Befugnis, sein Vieh über fremde Grundstücke zu treiben, wobei das Vieh sich nicht aufhalten darf um zu fressen
b) Recht, sein Vieh auf eines anderen Grund und Boden zur Weide zu treiben
(Weidegerechtigkeit)
transportieren
(Dillingen 1731)
übertragen
souslieutenant (frz.)
Leutnant
Retabel
a) Altaraufsatz
b) mit dem Altar fest verbundene, künstlerisch gestaltete Rückwand