Kurzmitteilung-Archiv

 

glennen
(Lothringen, Saargau (westliches Saarland Grenznähe zu Frankreich))
(frz. glaner; a.frz glener (13. Jahrhundert))

Feldfrüchte nach der Ernte sammeln z.B. Getreideähren, Kartoffeln

Die Ähren mit den Körnern dienten als Hühnerfutter oder wurden, nachdem sie von Halmen, Spelzen und Grannen befreit waren, als Viehfutter verwendet oder beim Müller gegen entsprechende Menge Mehl getauscht.
Kleine und zerschnittene Kartoffeln wurden als Schweinefutter verwendet, größere und unversehrte wanderten in den Kochtopf.

Quellen:
– Larousse Dictionnaire de l’ancien français
– Lothringisches Wörterbuch (Ausgabe 1919)
– Ollinger, Klaus: Das „Glennen“: Eine Zeitreise nicht nur in die Vergangenheit; in Unsere Heimat 2/2025, S. 84, 85

 

 

„Unsere Heimat“

Mitteilungsblatt des Landkreises Saarlouis für Kultur und Landschaft (in der Regel vierteljährlich)

Hrsg.: Vereinigung für Heimatkunde im Landkreis Saarlouis e.V.


Charte, Charta

wichtige Urkunde im Staats- und Völkerrecht;
Verfassungstext

Saarbrücker Landcharte von 1321: = Saarbrücker Landrecht;
Magna Charta

 

Kehrung
(Nassau-Saarbrücken/Falscheid 1737)
(fnhd. kerung: Ersatz, Vergütung)

Genugtuung, Rückerstattung, Schadensersatz

Dorfordnung der Meierei Falscheid 1737: Diebereÿ von Mann und Frau beÿ Tage in Wießen, Gärten, Feldern, Wäldern oder an Hägen oder Zäunen soll nebst Doppelter Schaden kehrung mit 3 fl Straffe … belegt … werden
(kehren)

Quelle: Besse Thomas und Feld Klaus, Dorfordnung der Meierei Falscheid von 1737 (Edition 2024, S. 22)

 

Lagung
(Nassau-Saarbrücken/Falscheid 1737)

öffentliche Abgabe

 

Quall
(Bannbegehung Falscheid 1761)

künstliche Stauung eines Baches oder Gewässers

 

Esel, Strafesel, Spreizbock
(Nassau-Saarbrücken/Falscheid 1737)

Der Esel war eine Vorrichtung für die Zurschaustellung und Bestrafung von Personen.
Er bestand aus zwei Holzplatten, die spitzwinklig miteinander verbunden waren.
Der Verurteilte wurde auf dieses Gestell gesetzt. Die Dauer richtete sich nach der Schwere des Vergehens. Der Esel diente der Verbüßung einer  Schandstrafe.
Standort dieses Esels war an öffentlichen Stellen, wie Marktplätze und Rathäuser. Gewöhnlich stand er neben dem Pranger.

(weitere Informationen)

 

Trill, Trille, Triller, Driller
(Nassau-Saarbrücken/Falscheid 1737)

Drehhäuschen, Drehkäfig; diente für die Zurschaustellung Verurteilter und zur Bestrafung von leichten Verbrechen (Schandstrafen). Der Triller war als eiserner Käfig oder Holzkäfig mit vertikaler Drehachse aufgebaut.
Der Gerichtsdiener oder Passanten konnten den Bestraften durch Drehen des Käfigs weiter peinigen. Standort war an öffentlichen Stellen wie etwa Marktplätze und Rathäuser.

 

 

 

Abb.: Triller