Weistum
(mhd. wistuom: Rechtsweisung, Urteil)
Aufzeichnung des herkömmlichen Gewohnheitsrechts (auf einem Jahrgeding)
a) Feststellung der gegenseitigen Rechte (zwischen Herrschaft und Untertanen)
b) Festlegung eines Bezirkes, der Grenzen
Weistum
(mhd. wistuom: Rechtsweisung, Urteil)
Aufzeichnung des herkömmlichen Gewohnheitsrechts (auf einem Jahrgeding)
a) Feststellung der gegenseitigen Rechte (zwischen Herrschaft und Untertanen)
b) Festlegung eines Bezirkes, der Grenzen