Urkunde werfen
(mhd. urkünden, urkunden: bezeugen; mitteilen)
Ein Beleidigter oder Angegriffener, der keine Zeugen für die Tat benennen konnte, durfte zum Zeichen der Anklageerhebung seinen Hut auf die Erde werfen.
Eidenborn 1564:
Der Meier soll sie aufheben, wenn dieser nicht da, der Bote, wenn dieser nicht, der älteste Schöffe. Der Meier soll sie dem Herrn liefern, dafür erhält er 5 Schilling Pfennig, wer sie aufhebt, 1 Maß Wein, das Gericht 1 Sester Wein.