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Unehrliche Leute
(mhd. unêrlich: Unehre bringend, schimpflich, nicht vornehm)

(unehrlich im Sinne von ehrlos)
Unehrlichkeit bedeutete Rechtslosigkeit und Rechtlose konnten nicht Richter, Urteiler oder Zeuge sein, hatten kein Vormundschaftsrecht, und keinen Zugang zu städtischen Ämtern oder Zünften, sie waren nicht lehensfähig und hatten kein Recht auf eigenen Grund und Boden, durften keine Waffen tragen.
Der Grad der Diskriminierung war je nach Ort und Zeit verschieden.
Zu den unehrlichen Gruppen gehörten mit einer Ehrenstrafe belegte Personen, unehelich Geborene, unheilbar Kranke, Juden und Zigeuner.
Zu den unehrlichen Berufen gehörten Henker und deren Knechte, Abdecker, Bader und Barbiere, Gaukler, Spielleute, Bettler und Prostituierte (Liste nicht vollständig).

Q.: mittelalter-lexikon.de