Übertrift
(Landsweiler/Eiweiler 1684)
Überfahren; Erlaubnis, bestimmte Ländereien zu überfahren, um zum eigenen Besitz (Acker, Wiese) zu gelangen.
Übertrift
(Landsweiler/Eiweiler 1684)
Überfahren; Erlaubnis, bestimmte Ländereien zu überfahren, um zum eigenen Besitz (Acker, Wiese) zu gelangen.