Triftrecht, Triftgerechtigkeit
a) die einem Grundeigentümer zustehende Befugnis, sein Vieh über fremde Grundstücke zu treiben, wobei das Vieh sich nicht aufhalten darf um zu fressen
b) Recht, sein Vieh auf eines anderen Grund und Boden zur Weide zu treiben
(Weidegerechtigkeit)