Bespannter (Eiweiler 1787), Spannfrönder
Untertan, der zur Spannfronde verpflichtet ist
(Ggs. Handfrönder, Hintersasse)
Bespannter (Eiweiler 1787), Spannfrönder
Untertan, der zur Spannfronde verpflichtet ist
(Ggs. Handfrönder, Hintersasse)
Vollbauer, Vollspänner, Vollerben, Vollhufner, Spannfrönder, Hubbauer, Hüfner
Bezeichnung für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die die Möglichkeit der gänzlichen Existenzsicherung für eine Familie boten; verfügten bis zum 19. Jh. über besondere Rechte gegenüber von nicht spannfähigen Hintersassen (Beisassen, Häusler)
(Abgr. Kuhbauer)