sistieren
(Oberamt Neustadt 1748)
a) (Rechtsw.) ein Verfahren unterbrechen, vorläufig einstellen
b) jmdn. zur Feststellung seiner Personalien zur Wache bringen
c) einfinden
sistieren
(Oberamt Neustadt 1748)
a) (Rechtsw.) ein Verfahren unterbrechen, vorläufig einstellen
b) jmdn. zur Feststellung seiner Personalien zur Wache bringen
c) einfinden