Schultheiß, Schulze
Im 8. Jh. Unterbeamter eines Grafen; später Richter, Schiedsmann; der die Schuld heißte = sie herausstellte und das Urteil fand; Vorsteher einer Dorfschaft, bzw. Bürgermeister einer Stadt; er ersetzte in der zweiten Hälfte des 18. Jh. im Saarbrücker Land den Meier (bessere rechtliche Bildung und Erfahrung in der Verwaltung).