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Schafftgut, Schafftländer
syn. Erbgut, Stammgut, Stockgut, Zinsgut, Vogteigut

Unfreie Güter, die dem Grundherren schafftpflichtig waren. Ohne Erlaubnis durften sie nicht geteilt, verpfändet oder verkauft werden. Übertragung nur an ein Kind (Einverständnis des Grundherren) nach Zahlung einer Gebühr/Kaufschilling. (Dritter Pfennig)