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Planke, Plankenzaun, Plankstöcke
(mhd. planke, blance: dickes Brett, Planke;
planken (Mz): Plankenzaun, Umplankung, Befestigung)

Planke: dickes Brett
Planken: (ähnlich wie Hag, Häg, Heeg): Grenzzaun, Einfriedung
Plankenzaun: Grenzzaun in Flur/Gewann (s. hierzu auch Flurrecht/Flurzwang)
Plankstöcke, blanken Stiekel:
Zaunpfähle, Pfosten 

Falscheid 1737: Gärten, Wiesen, die zur Heu- und Grummeternte vorgesehen waren, und eingesäte Felder wurden vom 1. April an mit einem Plankenzaun „wehrhafft“ vor Überfahren und Überweidung geschützt. Ende April wurden diese Zäune im Beisein aller Gemeindsleute begutachtet. Beschädigungen, Verrücken des Zaunes wurden ebenso bestraft wie das Überpflügen der Ackergrenzen.
Erst wenn die Wiesen und Felder abgeerntet waren, wurden sie zur Gemeindeweide freigegeben.

Dorfordnung der Meierei Falscheid von 1737 (Artikel 13, Nr. 3, 4, 9)
Vom ersten April an sollen alle Gärten, Wießen, und Saamen Felder an den Straßen mit Plancken, Stangen oder mit Graben wehrhafft zugemacht (werden) … damit kein Vieh hinein kann
Mit Ende des Monaths April soll von Gantzer Gemeinde Besichtigung und erkantnüß über die Zäune genommen werden …
Dargegen sollen zur Ersparung Holtzes die Mittel Zäune
(= Binnenzäune) als überflüßig und unnöthig abgeschafft (werden)

– plankenstöcke gewißen (Saarbrücken 1724); planken Stöcke weißen (Landsweiler/Eidenborn 1762); blancken stiekel gemacht (Eiweiler 1718): Grenze ausweisen
– Planken Zäune vertragen (Falscheid 1737): Grenzzäune verrücken, Grenzverlauf verändern

Quelle: Besse Thomas und Feld Klaus, Dorfordnung der Meierei Falscheid von 1737 (Edition 2024, S. 20, 21)