Meier, Meyer
syn. Grundmeier
„Vorsteher“, der die Abgaben (Zehnt) der Ortseinwohner erhob und diese zu Dienstleistungen (Fronden) beorderte (auf Anordnung der Herrschaft) (Zender, Schultheiß);
Amt auf Lebenszeit
Meier, Meyer
syn. Grundmeier
„Vorsteher“, der die Abgaben (Zehnt) der Ortseinwohner erhob und diese zu Dienstleistungen (Fronden) beorderte (auf Anordnung der Herrschaft) (Zender, Schultheiß);
Amt auf Lebenszeit