Manutenenz, Manutenente (Mz)
obrigkeitlich gewährter Schutz für umstrittene (Besitz-) Rechte
urspr.: Beschützung, Handhabung, Erhaltung
Rastpfuhl 1728: Guth und Schäferey sambt der vorigen Freyheit alle Herrschaftl. Beschwerden, Frohnden und dergleichen alle Manutenente versprochen dabeneben auch dieses zugesaget wird, …
Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!