jus praesentandi
(Hüttersdorf 18. Jh.)
Vorschlagsrecht; Recht der Gemeinde, beim Ableben eines Schöffen, aus ihrer Mitte drei Kandidaten vorzuschlagen, von denen die Herrschaft einen berufen konnte
jus praesentandi
(Hüttersdorf 18. Jh.)
Vorschlagsrecht; Recht der Gemeinde, beim Ableben eines Schöffen, aus ihrer Mitte drei Kandidaten vorzuschlagen, von denen die Herrschaft einen berufen konnte