Leibeigener, Grundhold
unfreie Person, vom Herrn abhängig; Herr bestimmt über Aufenthaltsort und Arbeitskraft; Zustimmung des Herrn bei Heirat notwendig
(s. Leibeigenschaft)
Leibeigener, Grundhold
unfreie Person, vom Herrn abhängig; Herr bestimmt über Aufenthaltsort und Arbeitskraft; Zustimmung des Herrn bei Heirat notwendig
(s. Leibeigenschaft)