Gemeindeweide, Gemeinweide
(Lebach 1740, 1749)
syn. Allmende, Koppelweide, Brachbesömmerung, Langhalm
Lebach 18. Jh.:
Wiesen wurden an Michaeli (29. Sept.) bis zum 17. März (Knorscheid: 1. April) des darauffolgenden Jahres zur Gemeindeweide geöffnet.
Äcker dienten als Gemeindeweide, wenn sie von den Früchten leer waren. Drei Jahre wurden sie genutzt (= Winnung, 1x Korn, 2x Hafer), im vierten Jahr Brache (gewannweise) dann Gemeindeweide;
Ödland (weniger fruchtbares oder nur mit Schwierigkeiten zu bebauendes Buschgelände, meistens in steiler Hanglage) und
Wald
Berechtigte: Spannfrönder (Handfrönder eingeschränkt)