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Fug

(Weistum Wiesbach 1530)
(fnhd. fug: Schicklichkeit, Gelegenheit, Recht; mhd. vuoc: Schicklichkeit, Angemessenheit, Passlichkeit, passende erwünschte Gelegenheit)

  1. urspr. Recht, Zuständigkeit
  2. Berechtigung, Befugnis

Rittershof 1551: mit fug und macht (mit Recht und Vollmacht)

Anmerkung: Im neuhochdeutschen Sprachgebrauch kommt dieses Wort in der Zwillingsformel mit Fug und Recht (völlig zu Recht) und als Wortbestandteil in Befugnis (Berechtigung) vor. Seltsamerweise kommt die Negation dieses Wortes, also Unfug, im Sprachgebrauch um ein Vielfaches häufiger vor.