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Benefizium, Feodum

a) Amt, das Anspruch auf die Erträge einer mit diesem Amt verbundenen Vermögensmasse gewährt ohne die Verpflichtung zur Verwaltung des kirchlichen Amtes
b) (mittelalterl. Recht) eine Form der seit dem 11. Jh auch Feodum genannte merowingischen Landleihe, aus der sich mit der Vasallität seit dem 10. Jh. das Lehnswesen entwickelte